Wenn Schulden drücken und gleichzeitig eine Abfindung im Raum steht, stellt sich eine bange Frage: Können meine Gläubiger auf die Abfindung zugreifen? Die Antwort ist differenziert – und mit der richtigen Strategie lässt sich ein Teil der Abfindung schützen. Als Fachanwälte in München erklären wir die Rechtslage.
Grundsatz: Abfindungen sind pfändbar
Die klare Ausgangslage: Abfindungen sind grundsätzlich pfändbar. Das Bundesarbeitsgericht stuft Abfindungen als Arbeitseinkommen im weiteren Sinne ein. Gläubiger können daher mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf die Abfindung zugreifen.
Allerdings ist die Abfindung nicht unbeschränkt pfändbar. Die Pfändungsschutzvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) schützen einen Teil des Betrags – und es gibt Möglichkeiten, den geschützten Anteil zu erhöhen.
Pfändungsfreigrenzen bei Abfindungen
Für Abfindungen gelten die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO. Da die Abfindung eine Einmalzahlung ist, muss sie für die Berechnung des pfändungsfreien Betrags rechnerisch auf Monate verteilt werden.
Die Verteilung erfolgt in der Regel über den Zeitraum bis zur voraussichtlichen neuen Beschäftigung oder über einen angemessenen Zeitraum. Je länger dieser Zeitraum, desto mehr bleibt Ihnen pfändungsfrei.
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (Stand 2026):
- Alleinstehend ohne Unterhaltspflichten: ca. 1.410 Euro monatlich
- Mit 1 unterhaltsberechtigten Person: ca. 1.940 Euro monatlich
- Mit 2 unterhaltsberechtigten Personen: ca. 2.230 Euro monatlich
So schützen Sie Ihre Abfindung
Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Abfindung ganz oder teilweise vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen:
1. Antrag nach § 850i ZPO
Für Einmalzahlungen wie Abfindungen können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf besonderen Pfändungsschutz nach § 850i ZPO stellen. Das Gericht kann Ihnen einen höheren pfändungsfreien Betrag bewilligen, wenn dies für Ihren Lebensunterhalt erforderlich ist.
2. P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Lassen Sie die Abfindung auf ein Pfändungsschutzkonto überweisen. Das P-Konto bietet automatischen Schutz bis zur Pfändungsfreigrenze. Darüber hinaus gehende Beträge müssen Sie separat schützen lassen.
3. Erhöhung des Pfändungsfreibetrags
Bei Unterhaltspflichten können Sie beim Gericht die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beantragen. Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht den geschützten Betrag.
Abfindung vor Pfändung schützen
Rechtsanwalt Gellert berät Sie, wie Sie Ihre Abfindung bestmöglich vor Gläubigerzugriff sichern.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Abfindung in der Privatinsolvenz
Befinden Sie sich in einer Privatinsolvenz, wird die Abfindung als Einkommen behandelt und fließt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann auf den pfändbaren Teil zugreifen.
Auch hier gibt es aber Schutzmöglichkeiten:
- Antrag beim Insolvenzgericht: Erhöhung des pfändungsfreien Betrags, um einen angemessenen Teil für den Neustart zu behalten
- Zweckbindung: Wenn die Abfindung für die Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit benötigt wird, kann das Gericht einen höheren Freibetrag gewähren
- Timing: In bestimmten Phasen der Insolvenz kann der Zeitpunkt der Abfindungszahlung strategisch gewählt werden
Praktische Tipps zum Pfändungsschutz
Um Ihre Abfindung bestmöglich zu schützen, sollten Sie vor der Auszahlung folgende Schritte unternehmen:
- Rechtzeitig handeln: Pfändungsschutzanträge sollten vor der Auszahlung gestellt werden – nachträglicher Schutz ist deutlich schwieriger
- P-Konto einrichten: Richten Sie rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto ein
- Bescheinigung einholen: Lassen Sie sich eine Bescheinigung über Unterhaltspflichten ausstellen, um den Freibetrag zu erhöhen
- Fachanwalt einschalten: Die Kombination aus Arbeitsrecht und Vollstreckungsschutz erfordert spezialisierte Beratung
In unserer Kanzlei in München beraten wir Sie umfassend zur Gestaltung und zum Schutz Ihrer Abfindung. Wir arbeiten bei Bedarf eng mit Insolvenzrechtlern zusammen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.