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München

Abfindung nach Kündigungsschutzklage München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Über 80 % der Kündigungsschutzklagen am Arbeitsgericht München enden mit einem Vergleich – fast immer mit Abfindung
  • Die Abfindungshöhe hängt von der Schwere der Kündigungsfehler des Arbeitgebers ab – nicht nur von der Betriebszugehörigkeit
  • Bereits im Gütetermin (ca. 4–6 Wochen nach Klageerhebung) wird häufig eine Abfindung verhandelt
  • Ein Fachanwalt kann die Abfindung durch gezielte Verhandlung oft deutlich über die Regelhöhe von 0,5 Gehältern pro Jahr steigern

Die Kündigungsschutzklage ist in der Praxis der wichtigste Weg zu einer Abfindung. Auch wenn die Klage formal auf Weiterbeschäftigung gerichtet ist, endet sie am Arbeitsgericht München in der großen Mehrheit der Fälle mit einer Abfindungszahlung. Wie dieser Mechanismus funktioniert und wie Sie das Beste herausholen, erklären wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München.

Warum führt eine Kündigungsschutzklage zur Abfindung?

Viele Arbeitnehmer denken, dass eine Kündigungsschutzklage bedeutet, den alten Arbeitsplatz zurückzuklagen. Das stimmt rechtlich – aber praktisch geht es fast immer um die Abfindung. Der Grund: Wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler gemacht hat (und das ist häufig der Fall), riskiert er bei einem Urteil die Weiterbeschäftigung plus Nachzahlung aller Gehälter seit der Kündigung.

Dieses Risiko wollen die meisten Arbeitgeber vermeiden. Deshalb bieten sie im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung an. Je gravierender die Fehler der Kündigung, desto höher die Bereitschaft des Arbeitgebers, tief in die Tasche zu greifen.

Ablauf am Arbeitsgericht München

Der typische Ablauf einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel einer Abfindung sieht so aus:

  1. Klageerhebung: Innerhalb der 3-Wochen-Frist wird die Klage beim Arbeitsgericht München eingereicht
  2. Gütetermin: Nach ca. 4–6 Wochen findet der Gütetermin statt. Hier sondiert der Richter die Lage und schlägt häufig bereits einen Vergleich mit Abfindung vor
  3. Verhandlung: Einigen sich die Parteien nicht im Gütetermin, folgt der Kammertermin. Auch hier wird meist noch ein Vergleich geschlossen
  4. Vergleich oder Urteil: In über 80 % der Fälle endet das Verfahren mit einem Vergleich – fast immer mit Abfindung

Wie hoch fällt die Abfindung aus?

Die Höhe der Abfindung nach einer Kündigungsschutzklage hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Fehler des Arbeitgebers: Je schwerwiegender die Mängel der Kündigung (fehlende Sozialauswahl, mangelhafte Anhörung des Betriebsrats, keine Abmahnung), desto höher die Abfindung
  • Betriebszugehörigkeit: Die Regelformel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – das ist aber nur der Ausgangspunkt
  • Alter des Arbeitnehmers: Ältere Arbeitnehmer mit schlechteren Arbeitsmarktchancen erhalten tendenziell mehr
  • Unterhaltspflichten: Auch Sorgepflichten für Kinder können die Höhe beeinflussen
  • Finanzkraft des Arbeitgebers: Große Unternehmen zahlen erfahrungsgemäß höhere Abfindungen

In unserer Praxis in München erzielen wir regelmäßig Abfindungen zwischen 0,75 und 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Bei gravierenden Fehlern des Arbeitgebers oder besonderen Umständen sind auch deutlich höhere Beträge möglich.

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Verhandlungstaktik: So maximieren Sie die Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Abfindung oft deutlich steigern. Entscheidend sind:

  • Gründliche Analyse der Kündigung: Jeder Fehler des Arbeitgebers erhöht den Verhandlungsdruck – von der fehlenden Betriebsratsanhörung bis zur mangelhaften Sozialauswahl
  • Annahmeverzugsrisiko beziffern: Je länger das Verfahren dauert, desto mehr Gehalt schuldet der Arbeitgeber bei einer Niederlage – dieses Risiko wird zum Verhandlungsargument
  • Richtige Taktik im Gütetermin: Die Reaktion auf den ersten Vergleichsvorschlag des Richters ist entscheidend – zu schnelle Zustimmung verschenkt Geld
  • Gesamtpaket verhandeln: Neben der Abfindung lassen sich auch ein gutes Arbeitszeugnis, Freistellung und Turboklauseln verhandeln

Risiken und Kosten der Klage

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleich nicht an. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist vollständig abgesichert.

Das finanzielle Risiko ist überschaubar: Die Anwaltskosten in erster Instanz richten sich nach dem Streitwert (in der Regel drei Bruttomonatsgehälter). Dem stehen in den meisten Fällen deutlich höhere Abfindungen gegenüber. Für Geringverdiener gibt es zudem die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Unser Rat: Lassen Sie Ihre Abfindungschancen noch heute kostenlos einschätzen. Die 3-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung ist knapp bemessen – handeln Sie schnell.

Häufige Fragen: Abfindung

Nein, die Kündigungsschutzklage ist formal auf die Feststellung gerichtet, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Abfindung ergibt sich als praktisches Ergebnis eines Vergleichs. In der Praxis endet aber die große Mehrheit der Klagen mit einer Abfindungszahlung.

Die Regelabfindung liegt bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Je nach Fehlerquote der Kündigung, Alter und Arbeitsmarktsituation kann die Abfindung aber auf 1,0 bis 1,5 Gehälter pro Jahr oder mehr steigen.

Wenn sich die Parteien im Gütetermin einigen, kann die Abfindung bereits 6–10 Wochen nach Klageerhebung fällig werden. Bei einem längeren Verfahren dauert es entsprechend länger – meist 3 bis 6 Monate.

Ja, die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Es gibt aber die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerlast deutlich reduzieren kann. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Abfindung nicht an.

In den meisten Fällen ja. Selbst wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht zurückhaben möchten, ist die Klage der stärkste Hebel für eine angemessene Abfindung. Ohne Klage gibt es meist keine oder nur eine sehr geringe Abfindung.

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