Massenentlassungen sind in München leider keine Seltenheit – ob durch Standortschließungen, Umstrukturierungen oder wirtschaftliche Krisen. Für betroffene Arbeitnehmer stellt sich die zentrale Frage: Welche Abfindung steht mir zu und wie sichere ich mir den besten Betrag?
Was ist eine Massenentlassung und welche Regeln gelten?
Eine Massenentlassung im Sinne von § 17 KSchG liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern entlassen wird. Die Schwellenwerte richten sich nach der Betriebsgröße:
- 21-59 Beschäftigte: Entlassung von mehr als 5 Arbeitnehmern
- 60-499 Beschäftigte: Entlassung von 10 % oder mehr als 25 Arbeitnehmern
- Ab 500 Beschäftigte: Entlassung von mindestens 30 Arbeitnehmern
Der Arbeitgeber muss bei einer Massenentlassung strenge Verfahrensregeln einhalten – und genau hier liegen oft Ihre Chancen auf eine Abfindung.
Der Sozialplan: Ihr Abfindungsanspruch
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, kann dieser bei Massenentlassungen Verhandlungen über einen Sozialplan erzwingen. Der Sozialplan enthält typischerweise:
- Abfindungsformel: Oft nach der Formel Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt x Faktor
- Härteklauseln: Zuschläge für ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte oder Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten
- Outplacement-Leistungen: Unterstützung bei der Jobsuche
- Qualifizierungsmaßnahmen: Weiterbildung oder Transfergesellschaft
Der Sozialplan begründet einen echten Rechtsanspruch auf die darin festgelegte Abfindung. Unterschätzen Sie diesen Anspruch nicht – er ist einklagbar.
Individuelle Kündigungsschutzklage: Oft die bessere Strategie
Auch wenn ein Sozialplan existiert, kann sich eine individuelle Kündigungsschutzklage lohnen. Gründe dafür:
- Die Sozialplanabfindung ist häufig niedriger als das, was individuell erzielbar wäre
- Der Arbeitgeber hat möglicherweise Fehler bei der Kündigung gemacht
- Die Sozialauswahl war fehlerhaft – Sie hätten gar nicht gekündigt werden dürfen
- Die Massenentlassungsanzeige war nicht ordnungsgemäß
Wichtig: Die Sozialplanabfindung wird in der Regel auf eine individuell erstrittene Abfindung angerechnet. Eine Doppelzahlung gibt es normalerweise nicht – aber die Klage kann die Gesamtabfindung deutlich erhöhen.
Von Massenentlassung betroffen?
Rechtsanwalt Gellert prüft Ihre individuelle Situation und ermittelt die maximale Abfindung.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Häufige Fehler des Arbeitgebers bei Massenentlassungen
Massenentlassungen sind rechtlich komplex – und Arbeitgeber machen erstaunlich häufig Fehler, die alle Kündigungen unwirksam machen können:
- Fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige: Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss vor Ausspruch der Kündigungen erfolgen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen
- Mangelhafte Betriebsratsanhörung: Der Betriebsrat muss rechtzeitig und vollständig informiert und konsultiert werden
- Fehlerhafte Sozialauswahl: Die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer muss nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung erfolgen
- Falsche Berechnung der Schwellenwerte: Werden Aufhebungsverträge nicht mitgezählt oder die Betriebsgröße falsch ermittelt, kann die gesamte Massenentlassung rechtswidrig sein
Jeder dieser Fehler kann dazu führen, dass Ihre Kündigung unwirksam ist – und damit Ihre Verhandlungsposition für eine hohe Abfindung erheblich stärkt.
Handeln Sie schnell: Die 3-Wochen-Frist läuft
Auch bei einer Massenentlassung gilt die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage. Versäumen Sie diese Frist, wird Ihre Kündigung wirksam – unabhängig davon, welche Fehler der Arbeitgeber gemacht hat.
Unser dringender Rat: Kontaktieren Sie sofort nach Erhalt der Kündigung einen Fachanwalt. Gerade bei Massenentlassungen gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für eine Abfindung, die nur ein erfahrener Arbeitsrechtler erkennt.