Die Abfindung und ihre Auswirkungen auf die Krankenversicherung sind ein Thema, das viele Arbeitnehmer in Muenchen verunsichert. Die gute Nachricht vorweg: Auf eine echte Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeitraege an. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten.
Abfindung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung
Eine Abfindung, die als Entschaedigung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist sozialversicherungsfrei. Das bedeutet:
- Keine Beitraege zur Krankenversicherung (GKV)
- Keine Beitraege zur Pflegeversicherung
- Keine Beitraege zur Rentenversicherung
- Keine Beitraege zur Arbeitslosenversicherung
Abgezogen wird lediglich die Lohnsteuer (ggf. mit Fuenftelregelung). Von einer Abfindung von 50.000 Euro brutto bleibt Ihnen also deutlich mehr netto als von einem Gehalt in gleicher Hoehe.
Wichtig: Die Beitragsfreiheit gilt nur fuer echte Abfindungen. Werden in der Abfindung verdeckte Gehaltszahlungen (z.B. rueckstaendiges Gehalt, Urlaubsabgeltung) enthalten, sind diese Anteile sozialversicherungspflichtig.
Gesetzliche Krankenversicherung nach der Kuendigung
Fuer gesetzlich Versicherte gibt es verschiedene Szenarien nach der Kuendigung:
Bei Bezug von Arbeitslosengeld
Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, sind Sie automatisch ueber die Agentur fuer Arbeit krankenversichert. Die Beitraege werden von der Agentur uebernommen. Ihre bisherige Krankenkasse bleibt bestehen.
Bei Sperrzeit
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (z.B. nach einem Aufhebungsvertrag) kann die Krankenversicherung komplizieren:
- Erster Monat: Ihr bisheriger Arbeitgeber muss Sie noch versichern (Nachversicherungspflicht)
- Ab dem zweiten Monat: Die Agentur fuer Arbeit uebernimmt die Krankenversicherung
Freiwillige Weiterversicherung
Wenn Sie weder Arbeitslosengeld beziehen noch eine neue Stelle antreten, koennen Sie sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Die Beitraege richten sich nach Ihren Einkuenften – die Abfindung selbst wird dabei nicht als Einkommen gewertet.
Abfindung und Krankenversicherung optimal planen
Rechtsanwalt Gellert beruecksichtigt bei der Verhandlung auch die versicherungsrechtlichen Folgen.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Private Krankenversicherung und Abfindung
Fuer privat Versicherte gelten andere Regeln:
- Die Abfindung hat keinen Einfluss auf die PKV-Beitraege
- Nach der Kuendigung muessen Sie die Beitraege vollstaendig selbst zahlen (der Arbeitgeberzuschuss entfaellt)
- Beim Bezug von Arbeitslosengeld koennen Sie in die GKV zurueckkehren oder einen Zuschuss zur PKV erhalten
- Kalkulieren Sie die Uebergangskosten in die Abfindungsverhandlung ein
Sperrzeit vermeiden: Der richtige Weg zur Abfindung
Die Frage der Krankenversicherung haengt eng mit der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zusammen. Folgende Wege minimieren das Risiko:
- Kuendigungsschutzklage mit Vergleich: Der sicherste Weg. Eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs loest in der Regel keine Sperrzeit aus.
- Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund: Bei drohender betriebsbedingter Kuendigung kann ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit bleiben – wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind.
- Kuendigungsfrist einhalten: Wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist endet, wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Unser Rat: Die Auswirkungen einer Abfindung auf Krankenversicherung und Arbeitslosengeld sind komplex. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beraten, um boese Ueberraschungen zu vermeiden. Wir pruefen Ihren Fall und entwickeln die optimale Strategie fuer Ihre Abfindung.