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München

Abfindung Krankenversicherung München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Eine echte Abfindung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • In der privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Abfindung keinen Einfluss auf die Beitraege
  • Bei einem Aufhebungsvertrag mit Sperrzeit kann die Krankenversicherung fuer bis zu 3 Monate ruhen – planen Sie die Uebergangszeit
  • Lassen Sie die Auswirkungen auf Ihre Versicherung VOR Unterzeichnung pruefen: 089 - 201 741 44

Die Abfindung und ihre Auswirkungen auf die Krankenversicherung sind ein Thema, das viele Arbeitnehmer in Muenchen verunsichert. Die gute Nachricht vorweg: Auf eine echte Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeitraege an. Dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten.

Abfindung ist beitragsfrei in der Sozialversicherung

Eine Abfindung, die als Entschaedigung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist sozialversicherungsfrei. Das bedeutet:

  • Keine Beitraege zur Krankenversicherung (GKV)
  • Keine Beitraege zur Pflegeversicherung
  • Keine Beitraege zur Rentenversicherung
  • Keine Beitraege zur Arbeitslosenversicherung

Abgezogen wird lediglich die Lohnsteuer (ggf. mit Fuenftelregelung). Von einer Abfindung von 50.000 Euro brutto bleibt Ihnen also deutlich mehr netto als von einem Gehalt in gleicher Hoehe.

Wichtig: Die Beitragsfreiheit gilt nur fuer echte Abfindungen. Werden in der Abfindung verdeckte Gehaltszahlungen (z.B. rueckstaendiges Gehalt, Urlaubsabgeltung) enthalten, sind diese Anteile sozialversicherungspflichtig.

Gesetzliche Krankenversicherung nach der Kuendigung

Fuer gesetzlich Versicherte gibt es verschiedene Szenarien nach der Kuendigung:

Bei Bezug von Arbeitslosengeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, sind Sie automatisch ueber die Agentur fuer Arbeit krankenversichert. Die Beitraege werden von der Agentur uebernommen. Ihre bisherige Krankenkasse bleibt bestehen.

Bei Sperrzeit

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (z.B. nach einem Aufhebungsvertrag) kann die Krankenversicherung komplizieren:

  • Erster Monat: Ihr bisheriger Arbeitgeber muss Sie noch versichern (Nachversicherungspflicht)
  • Ab dem zweiten Monat: Die Agentur fuer Arbeit uebernimmt die Krankenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung

Wenn Sie weder Arbeitslosengeld beziehen noch eine neue Stelle antreten, koennen Sie sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Die Beitraege richten sich nach Ihren Einkuenften – die Abfindung selbst wird dabei nicht als Einkommen gewertet.

Abfindung und Krankenversicherung optimal planen

Rechtsanwalt Gellert beruecksichtigt bei der Verhandlung auch die versicherungsrechtlichen Folgen.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Private Krankenversicherung und Abfindung

Fuer privat Versicherte gelten andere Regeln:

  • Die Abfindung hat keinen Einfluss auf die PKV-Beitraege
  • Nach der Kuendigung muessen Sie die Beitraege vollstaendig selbst zahlen (der Arbeitgeberzuschuss entfaellt)
  • Beim Bezug von Arbeitslosengeld koennen Sie in die GKV zurueckkehren oder einen Zuschuss zur PKV erhalten
  • Kalkulieren Sie die Uebergangskosten in die Abfindungsverhandlung ein

Sperrzeit vermeiden: Der richtige Weg zur Abfindung

Die Frage der Krankenversicherung haengt eng mit der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zusammen. Folgende Wege minimieren das Risiko:

  1. Kuendigungsschutzklage mit Vergleich: Der sicherste Weg. Eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs loest in der Regel keine Sperrzeit aus.
  2. Aufhebungsvertrag mit wichtigem Grund: Bei drohender betriebsbedingter Kuendigung kann ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit bleiben – wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind.
  3. Kuendigungsfrist einhalten: Wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist endet, wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Unser Rat: Die Auswirkungen einer Abfindung auf Krankenversicherung und Arbeitslosengeld sind komplex. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags beraten, um boese Ueberraschungen zu vermeiden. Wir pruefen Ihren Fall und entwickeln die optimale Strategie fuer Ihre Abfindung.

Häufige Fragen: Abfindung

Nein, auf eine echte Abfindung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes fallen keine Beitraege zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Die Abfindung wird brutto ausgezahlt, abzueglich Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeitraege werden nicht erhoben.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ueber die Agentur fuer Arbeit krankenversichert. Bei einer Sperrzeit sind Sie ebenfalls versichert, allerdings erst ab dem zweiten Monat der Sperrzeit. Im ersten Monat greift eine Nachversicherungspflicht des bisherigen Arbeitgebers. Privat Versicherte muessen ihre Beitraege selbst zahlen.

Nicht die Abfindung selbst loest eine Sperrzeit aus, sondern die Art der Beendigung. Ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigentuendigung fuehrt in der Regel zu einer Sperrzeit von 12 Wochen. Eine Kuendigung durch den Arbeitgeber mit anschliessender Kuendigungsschutzklage und Vergleich loest in der Regel keine Sperrzeit aus.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ruhen, wenn das Arbeitsverhaeltnis durch Aufhebungsvertrag oder Eigentuendigung vorzeitig beendet wurde und die ordentliche Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Abfindung wird dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei Einhaltung der Kuendigungsfrist erfolgt keine Anrechnung.

Klaren Sie vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags, wie Sie in der Uebergangszeit versichert sind. GKV-Versicherte koennen sich freiwillig weiterversichern oder ueber das Arbeitslosengeld versichert sein. PKV-Versicherte zahlen den vollen Beitrag selbst. Planen Sie die Kosten in die Abfindungsverhandlung ein.

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