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München

Abfindung bei Insolvenz München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • In der Insolvenz gelten verkuerzte Kuendigungsfristen von maximal 3 Monaten – unabhaengig von der Betriebszugehoerigkeit
  • Abfindungsansprueche aus einem Sozialplan sind einfache Insolvenzforderungen und werden nur anteilig befriedigt
  • Eine Abfindung aus einem gerichtlichen Vergleich waehrend der Insolvenz ist als Masseverbindlichkeit vorrangig
  • Schnelles Handeln ist entscheidend – rufen Sie sofort an: 089 - 201 741 44

Wenn Ihr Arbeitgeber in Muenchen Insolvenz angemeldet hat, stellen sich fuer Arbeitnehmer viele Fragen: Bekomme ich noch mein Gehalt? Wird mir gekuendigt? Und vor allem: Kann ich trotz Insolvenz eine Abfindung erhalten? Die Antworten sind komplex, aber es gibt durchaus Wege zur Abfindung.

Kuendigung in der Insolvenz: Was sich aendert

Mit Eroeffnung des Insolvenzverfahrens uebernimmt der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberfunktion. Fuer Kuendigungen gelten besondere Regeln:

  • Verkuerzte Kuendigungsfrist: Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer Frist von maximal 3 Monaten zum Monatsende kuendigen (§ 113 InsO). Laengere vertragliche oder tarifliche Fristen werden auf dieses Maximum begrenzt.
  • Kuendigungsschutz bleibt bestehen: Trotz Insolvenz gilt das Kuendigungsschutzgesetz weiter. Der Insolvenzverwalter muss eine Sozialauswahl durchfuehren und Kuendigungsgruende nachweisen.
  • Betriebsrat bleibt einbezogen: Auch in der Insolvenz muss der Betriebsrat vor Kuendigungen angehoert werden.

Abfindung in der Insolvenz: Die verschiedenen Wege

Die entscheidende Frage bei einer Abfindung in der Insolvenz ist, wie der Anspruch entstanden ist:

Sozialplanabfindung

Abfindungen aus einem Sozialplan sind in der Insolvenz nur einfache Insolvenzforderungen. Das bedeutet: Sie werden zur Insolvenztabelle angemeldet und nur anteilig befriedigt – die Quote liegt oft bei nur 5 bis 20 Prozent. Zudem ist das Gesamtvolumen des Sozialplans auf maximal 2,5 Monatsgehaelter pro Arbeitnehmer begrenzt (§ 123 InsO).

Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Deutlich besser stehen Ihre Chancen, wenn die Abfindung aus einem gerichtlichen Vergleich im Kuendigungsschutzprozess resultiert. Diese Abfindung wird als Masseverbindlichkeit behandelt und damit vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt. Das ist der wichtigste Grund, auch in der Insolvenz Kuendigungsschutzklage zu erheben.

Schadensersatz wegen verkürzter Kuendigungsfrist

Wenn der Insolvenzverwalter die verkuerzte Frist nutzt und Sie eigentlich eine laengere Kuendigungsfrist haetten, koennen Sie fuer die Differenz Schadensersatz als Insolvenzforderung geltend machen.

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Insolvenzgeld: Gehaltssicherung fuer 3 Monate

Unabhaengig von der Abfindung haben Sie bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur fuer Arbeit. Es deckt Ihre ausstehenden Nettolohnansprueche fuer die letzten drei Monate vor Insolvenzeroeffnung ab.

Wichtig: Das Insolvenzgeld muessen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeroeffnung bei der Agentur fuer Arbeit beantragen. Versaumen Sie diese Frist nicht.

Die richtige Strategie in der Insolvenz

  1. Sofort Insolvenzgeld beantragen: Sichern Sie Ihre Gehaltansprueche fuer die letzten drei Monate.
  2. Kuendigungsschutzklage erheben: Auch in der Insolvenz ist die Klage sinnvoll – die Abfindung aus einem Vergleich ist eine Masseverbindlichkeit.
  3. Sozialplanabfindung zur Tabelle anmelden: Auch wenn die Quote gering ist, sollten Sie den Anspruch geltend machen.
  4. Arbeit suchen: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend bei der Agentur fuer Arbeit (3 Monate vor Ablauf der Kuendigungsfrist).
  5. Fachanwalt einschalten: Die Insolvenz macht die Rechtslage komplex. Ein Fachanwalt kann die verschiedenen Ansprueche koordinieren und die optimale Strategie fuer Ihre Abfindung entwickeln.

Unser Rat: In der Insolvenz zaehlt jeder Tag. Die Fristen fuer Insolvenzgeld, Kuendigungsschutzklage und Forderungsanmeldung laufen parallel. Handeln Sie sofort und lassen Sie sich professionell beraten.

Häufige Fragen: Abfindung

Eine Abfindung ist auch in der Insolvenz moeglich, aber die Chancen haengen vom Zeitpunkt und der Art des Anspruchs ab. Abfindungen aus einem Sozialplan sind nur einfache Insolvenzforderungen und werden oft nur zu einem Bruchteil gezahlt. Besser ist eine Abfindung aus einem gerichtlichen Vergleich, die als Masseverbindlichkeit vorrangig bedient wird.

Wurde die Abfindung vor Insolvenzeroeffnung in einem Aufhebungsvertrag oder Sozialplan vereinbart, ist sie eine einfache Insolvenzforderung. Sie muessen die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und erhalten in der Regel nur eine geringe Quote. Abfindungen, die nach Insolvenzeroeffnung vom Insolvenzverwalter vereinbart werden, sind Masseverbindlichkeiten.

In der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter mit einer Hoechstfrist von 3 Monaten zum Monatsende kuendigen (§ 113 InsO). Das gilt auch dann, wenn vertraglich oder gesetzlich laengere Fristen vereinbart sind. Dadurch verlieren besonders langjaehrige Mitarbeiter ihren Vorteil langer Kuendigungsfristen.

Ja, eine Kuendigungsschutzklage ist auch in der Insolvenz sinnvoll. Zwar ist die finanzielle Situation des Arbeitgebers angespannt, aber der Insolvenzverwalter moechte Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Eine Abfindung im gerichtlichen Vergleich wird als Masseverbindlichkeit behandelt und daher vorrangig bezahlt.

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