Wenn Ihr Arbeitgeber in Muenchen Insolvenz angemeldet hat, stellen sich fuer Arbeitnehmer viele Fragen: Bekomme ich noch mein Gehalt? Wird mir gekuendigt? Und vor allem: Kann ich trotz Insolvenz eine Abfindung erhalten? Die Antworten sind komplex, aber es gibt durchaus Wege zur Abfindung.
Kuendigung in der Insolvenz: Was sich aendert
Mit Eroeffnung des Insolvenzverfahrens uebernimmt der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberfunktion. Fuer Kuendigungen gelten besondere Regeln:
- Verkuerzte Kuendigungsfrist: Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer Frist von maximal 3 Monaten zum Monatsende kuendigen (§ 113 InsO). Laengere vertragliche oder tarifliche Fristen werden auf dieses Maximum begrenzt.
- Kuendigungsschutz bleibt bestehen: Trotz Insolvenz gilt das Kuendigungsschutzgesetz weiter. Der Insolvenzverwalter muss eine Sozialauswahl durchfuehren und Kuendigungsgruende nachweisen.
- Betriebsrat bleibt einbezogen: Auch in der Insolvenz muss der Betriebsrat vor Kuendigungen angehoert werden.
Abfindung in der Insolvenz: Die verschiedenen Wege
Die entscheidende Frage bei einer Abfindung in der Insolvenz ist, wie der Anspruch entstanden ist:
Sozialplanabfindung
Abfindungen aus einem Sozialplan sind in der Insolvenz nur einfache Insolvenzforderungen. Das bedeutet: Sie werden zur Insolvenztabelle angemeldet und nur anteilig befriedigt – die Quote liegt oft bei nur 5 bis 20 Prozent. Zudem ist das Gesamtvolumen des Sozialplans auf maximal 2,5 Monatsgehaelter pro Arbeitnehmer begrenzt (§ 123 InsO).
Abfindung aus gerichtlichem Vergleich
Deutlich besser stehen Ihre Chancen, wenn die Abfindung aus einem gerichtlichen Vergleich im Kuendigungsschutzprozess resultiert. Diese Abfindung wird als Masseverbindlichkeit behandelt und damit vorrangig aus der Insolvenzmasse bezahlt. Das ist der wichtigste Grund, auch in der Insolvenz Kuendigungsschutzklage zu erheben.
Schadensersatz wegen verkürzter Kuendigungsfrist
Wenn der Insolvenzverwalter die verkuerzte Frist nutzt und Sie eigentlich eine laengere Kuendigungsfrist haetten, koennen Sie fuer die Differenz Schadensersatz als Insolvenzforderung geltend machen.
Arbeitgeber in der Insolvenz?
Rechtsanwalt Gellert sichert Ihre Ansprueche und kaempft fuer Ihre Abfindung.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Insolvenzgeld: Gehaltssicherung fuer 3 Monate
Unabhaengig von der Abfindung haben Sie bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers Anspruch auf Insolvenzgeld von der Agentur fuer Arbeit. Es deckt Ihre ausstehenden Nettolohnansprueche fuer die letzten drei Monate vor Insolvenzeroeffnung ab.
Wichtig: Das Insolvenzgeld muessen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeroeffnung bei der Agentur fuer Arbeit beantragen. Versaumen Sie diese Frist nicht.
Die richtige Strategie in der Insolvenz
- Sofort Insolvenzgeld beantragen: Sichern Sie Ihre Gehaltansprueche fuer die letzten drei Monate.
- Kuendigungsschutzklage erheben: Auch in der Insolvenz ist die Klage sinnvoll – die Abfindung aus einem Vergleich ist eine Masseverbindlichkeit.
- Sozialplanabfindung zur Tabelle anmelden: Auch wenn die Quote gering ist, sollten Sie den Anspruch geltend machen.
- Arbeit suchen: Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend bei der Agentur fuer Arbeit (3 Monate vor Ablauf der Kuendigungsfrist).
- Fachanwalt einschalten: Die Insolvenz macht die Rechtslage komplex. Ein Fachanwalt kann die verschiedenen Ansprueche koordinieren und die optimale Strategie fuer Ihre Abfindung entwickeln.
Unser Rat: In der Insolvenz zaehlt jeder Tag. Die Fristen fuer Insolvenzgeld, Kuendigungsschutzklage und Forderungsanmeldung laufen parallel. Handeln Sie sofort und lassen Sie sich professionell beraten.