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München

Abfindung und Gehaltsnachweis München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Für die Abfindungsberechnung ist das Bruttomonatsgehalt einschliesslich aller Vergütungsbestandteile massgeblich
  • Neben dem Grundgehalt zählen Bonus, Provision, Zulagen und geldwerte Vorteile wie der Dienstwagen
  • Lückenhafte Gehaltsnachweise führen oft zu zu niedrigen Abfindungsangeboten des Arbeitgebers
  • Wir berechnen Ihre optimale Abfindung: 089 - 201 741 44

Die Höhe Ihrer Abfindung hängt massgeblich davon ab, welches Gehalt zugrunde gelegt wird. Viele Arbeitgeber berechnen die Abfindung nur auf Basis des Grundgehalts und lassen variable Bestandteile wie Bonus, Provisionen oder den Dienstwagen aussen vor. Das kostet Sie bares Geld.

In unserer Kanzlei in München erleben wir regelmässig, dass Arbeitnehmer durch lückenhafte Gehaltsnachweise oder falsche Berechnungsgrundlagen tausende Euro verschenken. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihre Abfindung maximieren.

Was zählt zum Gehalt bei der Abfindung?

Die Faustformel für die Abfindung lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Doch was genau ist das "Bruttomonatsgehalt"? Es umfasst weit mehr als nur das Grundgehalt:

  • Grundgehalt: Das vertraglich vereinbarte monatliche Bruttogehalt
  • Regelmässige Zulagen: Schichtzulagen, Funktionszulagen, Gefahrenzulagen
  • Überstundenvergütung: Durchschnitt der regelmässig geleisteten und vergüteten Überstunden
  • Weihnachtsgeld: 1/12 des jährlichen Weihnachtsgeldes wird auf das Monatsgehalt umgelegt
  • Urlaubsgeld: Ebenfalls anteilig auf das Monatsgehalt umgelegt
  • Bonus und Tantieme: Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre, umgelegt auf den Monat
  • Provisionen: Durchschnittliche monatliche Provision der letzten 12 Monate
  • Dienstwagen: Geldwerter Vorteil der privaten Nutzung (üblicherweise nach der 1-Prozent-Regelung)
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberanteile können berücksichtigt werden

Ein Beispiel: Bei einem Grundgehalt von 4.500 Euro, Weihnachtsgeld von 4.500 Euro, einem Dienstwagen mit 500 Euro geldwertem Vorteil und einem durchschnittlichen Bonus von 6.000 Euro jährlich ergibt sich ein Bruttomonatsgehalt von 5.875 Euro statt nur 4.500 Euro. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit macht das einen Unterschied von 6.875 Euro bei der Abfindung.

Welche Unterlagen Sie sammeln sollten

Bereiten Sie folgende Dokumente vor, bevor Sie in eine Abfindungsverhandlung gehen:

  1. Gehaltsabrechnungen: Die letzten 12 Monate, idealerweise 24 Monate. Diese zeigen alle regelmässigen und unregelmässigen Vergütungsbestandteile.
  2. Arbeitsvertrag: Einschliesslich aller Nachträge und Ergänzungsvereinbarungen. Hier finden sich Regelungen zu Bonus, Provision und sonstigen Leistungen.
  3. Bonusvereinbarungen: Zielvereinbarungen und Bonusabrechnungen der letzten drei Jahre.
  4. Provisionsabrechnungen: Detaillierte Aufstellung der Provisionen der letzten 12 bis 24 Monate.
  5. Dienstwagenvereinbarung: Leasingvertrag oder Car Policy mit Angaben zum Fahrzeugtyp und Listenpreis.
  6. Lohnsteuerbescheinigung: Die jährliche Bescheinigung zeigt das Gesamtbrutto einschliesslich aller geldwerten Vorteile.

Typische Berechnungsfehler der Arbeitgeber

In unserer Praxis sehen wir regelmässig, dass Arbeitgeber die Abfindung zu niedrig ansetzen. Die häufigsten Fehler:

Nur Grundgehalt angesetzt: Variable Vergütungsbestandteile werden ignoriert. Das kann bei Vertrieblern mit hohen Provisionen zu einer massiven Unterbewertung führen.

Bonus nicht berücksichtigt: Der Arbeitgeber argumentiert, der Bonus sei freiwillig und müsse nicht einbezogen werden. Das ist in den meisten Fällen falsch – regelmässig gezahlte Boni werden als Gehaltsbestandteil gewertet.

Dienstwagen vergessen: Der geldwerte Vorteil der privaten Dienstwagennutzung wird nicht in die Berechnung einbezogen. Bei einem Fahrzeug mit 50.000 Euro Listenpreis sind das immerhin 500 Euro monatlich.

Falsche Betriebszugehörigkeit: Manchmal wird die Betriebszugehörigkeit zu niedrig angesetzt, etwa weil Ausbildungszeiten oder befristete Vorbeschäftigungen nicht berücksichtigt werden.

Abfindung korrekt berechnen lassen

Rechtsanwalt Gellert berechnet Ihre optimale Abfindung auf Basis aller Gehaltsbestandteile.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Gehaltsnachweise als Verhandlungsbasis

Vollständige und gut aufbereitete Gehaltsnachweise stärken Ihre Verhandlungsposition erheblich. Wer mit konkreten Zahlen argumentiert, wird ernst genommen.

Unser Vorgehen in der Kanzlei:

  1. Gesamtvergütung ermitteln: Wir berechnen Ihr tatsächliches Bruttomonatsgehalt unter Einbeziehung aller Vergütungsbestandteile.
  2. Abfindungsspanne bestimmen: Auf Basis der Gesamtvergütung, Betriebszugehörigkeit und weiterer Faktoren berechnen wir eine realistische Abfindungsspanne.
  3. Verhandlung führen: Mit den konkreten Zahlen verhandeln wir mit dem Arbeitgeber. Die fundierte Berechnung macht es dem Arbeitgeber schwer, ein zu niedriges Angebot aufrechtzuerhalten.

Lassen Sie kein Geld auf dem Tisch liegen. Sammeln Sie Ihre Gehaltsnachweise und lassen Sie uns gemeinsam berechnen, was Ihnen zusteht. Die Erstberatung ist kostenlos – und sie kann sich buchstäblich in tausenden Euro auszahlen.

Häufige Fragen: Abfindung

Grundlage ist das Bruttomonatsgehalt einschliesslich aller regelmässigen Vergütungsbestandteile: Grundgehalt, Zulagen, durchschnittliche Überstundenvergütung, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie geldwerte Vorteile wie die private Dienstwagennutzung.

Sammeln Sie die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Ihren aktuellen Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen, Bonusvereinbarungen, die letzte Provisionsabrechnung und Nachweise über geldwerte Vorteile. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto besser Ihre Verhandlungsposition.

Ja. Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil und wird bei der Berechnung des Bruttomonatsgehalts berücksichtigt. Üblicherweise wird der geldwerte Vorteil nach der 1-Prozent-Regelung angesetzt.

Legen Sie Ihre Gehaltsnachweise vor und fordern Sie eine Korrektur. Variable Vergütungsbestandteile werden oft absichtlich oder versehentlich nicht berücksichtigt. Ein Fachanwalt stellt sicher, dass alle Bestandteile korrekt einbezogen werden.

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