Führungskräfte und leitende Angestellte befinden sich bei einer Kündigung in einer besonderen rechtlichen Situation. Einerseits ist der Kündigungsschutz teilweise eingeschränkt, andererseits sind die erzielbaren Abfindungen regelmäßig deutlich höher als bei regulären Arbeitnehmern. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München vertreten wir regelmäßig Führungskräfte bei der Abfindungsverhandlung – diskret und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber.
Sonderstatus: Leitende Angestellte nach § 14 KSchG
Im deutschen Arbeitsrecht genießen leitende Angestellte einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Als leitender Angestellter gilt, wer:
- Zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder
- Generalvollmacht oder Prokura hat und diese nicht nur unbedeutend ist, oder
- Regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind
Die entscheidende Besonderheit: Das Arbeitsgericht kann auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis jederzeit gegen Abfindung auflösen (§ 14 Abs. 2 KSchG) – auch wenn die Kündigung unwirksam ist. Der Arbeitgeber muss keinen Auflösungsgrund nennen.
Das klingt zunächst nachteilig, hat aber eine wichtige Kehrseite: Gerade weil die Auflösung fast immer möglich ist, setzen Gerichte die Abfindung für leitende Angestellte besonders großzügig fest.
Typische Abfindungshöhen für Führungskräfte
Die Abfindungen für Führungskräfte liegen in München deutlich über dem Durchschnitt:
- Mittleres Management: 1,0–1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Oberes Management / Direktoren: 1,5–2,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr
- Vorstände / Geschäftsführer: Individuell, oft 12–24 Monatsgehälter fix oder mehr
Rechenbeispiel: Abteilungsleiterin, 47 Jahre, 14 Jahre im Unternehmen, 9.000 Euro Bruttogehalt (ohne Boni):
- Regelabfindung (0,5): 14 × 4.500 = 63.000 Euro
- Führungskraft-Abfindung (1,5): 14 × 13.500 = 189.000 Euro
Zusätzlich zur Basis-Abfindung werden bei Führungskräften häufig weitere Komponenten verhandelt: Boni-Anteile, Aktienoptionen, Dienstwagen-Abgeltung, Outplacement-Beratung oder verlängerte Freistellung.
Die richtige Verhandlungsstrategie
Die Abfindungsverhandlung für Führungskräfte unterscheidet sich fundamental von der eines regulären Arbeitnehmers. Hier kommt es auf strategische Finesse an:
Vertraulichkeit wahren
Führungskräfte haben ein besonderes Interesse an Diskretion. Eine öffentliche Kündigungsschutzklage kann den Ruf schädigen. Oft lässt sich die Verhandlung im Vorfeld – ohne Klageerhebung – auf dem Verhandlungsweg lösen. Die Klage bleibt als Druckmittel im Hintergrund.
Gesamtpaket verhandeln
Bei Führungskräften geht es selten nur um die reine Abfindungssumme. Ein typisches Trennungspaket umfasst:
- Abfindung: Die Kernkomponente, steuerlich optimiert
- Freistellung: Bezahlte Freistellung bis zum Vertragsende
- Zeugnis: Sehr gutes, individuell formuliertes Arbeitszeugnis
- Outplacement: Professionelle Unterstützung bei der Jobsuche, bezahlt vom Arbeitgeber
- Bonus/Variable Vergütung: Anteilige Auszahlung offener Boni und Tantieme
- Dienstwagen: Weiternutzung oder Abgeltung bis zum Vertragsende
- Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung oder Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Diskrete Beratung für Führungskräfte
Rechtsanwalt Gellert verhandelt Ihr Trennungspaket professionell und vertraulich.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer
GmbH-Geschäftsführer sind in der Regel Organmitglieder und keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne. Für sie gelten besondere Regeln:
- Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht – die Abberufung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss
- Die Abfindung richtet sich nach dem Geschäftsführervertrag, nicht nach arbeitsrechtlichen Faustformeln
- Häufig gibt es vertragliche Abfindungsklauseln (Change-of-Control, Abberufung ohne wichtigen Grund)
- Ohne vertragliche Regelung kann die Abfindung über Schadensersatzansprüche bei fristloser Abberufung durchgesetzt werden
Auch Fremdgeschäftsführer, die faktisch wie Arbeitnehmer tätig sind, können unter Umständen Arbeitnehmerrechte geltend machen. Die Abgrenzung ist komplex und bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Steuerliche Optimierung bei hohen Abfindungen
Bei den typisch hohen Abfindungen von Führungskräften ist die steuerliche Gestaltung besonders wichtig. Die Fünftelregelung bringt bei hohen Einkommen weniger Vorteil als bei niedrigeren. Umso wichtiger sind alternative Strategien:
- Auszahlung ins Folgejahr verschieben, wenn dort weniger Einkommen anfällt
- Einzahlung in Altersvorsorge: Betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherung
- Zuflusssteuerung: Abfindung und Freistellungsvergütung steuerlich trennen
Wir arbeiten bei der Beratung von Führungskräften eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um das optimale Netto-Ergebnis zu erzielen. Rufen Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung an.