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München

Abfindung erhöhen Tipps München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Die Regelabfindung von 0,5 Gehältern pro Jahr ist nur der Ausgangspunkt – mit der richtigen Strategie ist deutlich mehr möglich
  • Der größte Hebel sind Fehler des Arbeitgebers bei der Kündigung: Jeder Formfehler erhöht Ihre Verhandlungsposition
  • Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist Ihr wichtigstes Druckmittel – versäumen Sie sie nicht
  • Arbeitnehmer mit Fachanwalt erzielen im Schnitt deutlich höhere Abfindungen als Arbeitnehmer ohne anwaltliche Vertretung

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten und das Abfindungsangebot erscheint Ihnen zu niedrig? Damit liegen Sie oft richtig. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München wissen wir: Das erste Angebot ist selten das letzte. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Abfindung erheblich steigern.

Tipp 1: Fehler des Arbeitgebers identifizieren

Der größte Hebel für eine höhere Abfindung sind Fehler des Arbeitgebers bei der Kündigung. Typische Fehler, die die Abfindung in die Höhe treiben:

  • Fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung – macht die Kündigung unwirksam
  • Mangelhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Fehlende Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
  • Formfehler (falsche Kündigungsfrist, fehlende Vollmacht, nicht im Original zugestellt)
  • Nicht berücksichtigter Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)

Jeder einzelne Fehler stärkt Ihre Position und erhöht die realistische Abfindung. Ein erfahrener Fachanwalt findet Fehler, die Laien übersehen.

Tipp 2: Kündigungsschutzklage als Druckmittel nutzen

Die Kündigungsschutzklage ist das stärkste Instrument, um die Abfindung zu erhöhen. Auch wenn Sie gar nicht zum alten Arbeitgeber zurück wollen – die Klage erzeugt enormen Verhandlungsdruck:

  • Der Arbeitgeber muss Anwalts- und Gerichtskosten einkalkulieren
  • Bei Niederlage muss er alle Gehälter seit der Kündigung nachzahlen (Annahmeverzug)
  • Das Verfahren bindet interne Ressourcen und erzeugt Unsicherheit
  • Die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens ist vielen Arbeitgebern unangenehm

Wichtig: Die 3-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung ist unbedingt einzuhalten. Ohne fristgerechte Klage verlieren Sie Ihr wichtigstes Druckmittel.

Tipp 3: Annahmeverzugsrisiko beziffern

Je länger ein Kündigungsschutzverfahren dauert, desto teurer wird es für den Arbeitgeber. Wenn die Kündigung am Ende unwirksam ist, muss der Arbeitgeber alle Gehälter seit der Kündigung nachzahlen – das sogenannte Annahmeverzugsrisiko.

Am Arbeitsgericht München dauert ein Verfahren bis zum Kammertermin oft 4 bis 8 Monate. Bei einem Bruttogehalt von 5.000 € summiert sich das Annahmeverzugsrisiko schnell auf 20.000 bis 40.000 €. Dieses Risiko können Sie direkt in die Abfindungsverhandlung einbringen.

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Tipps 4–7: Weitere Strategien für eine höhere Abfindung

Tipp 4: Sonderkündigungsschutz prüfen

Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz. Hat der Arbeitgeber diesen nicht beachtet, ist die Kündigung in der Regel unwirksam – das treibt die Abfindung nach oben.

Tipp 5: Gesamtpaket verhandeln

Neben der reinen Abfindungssumme gibt es weitere geldwerte Vorteile, die Sie verhandeln können: bezahlte Freistellung, Turboklausel (frühere Beendigung = Restzahlung als Bonus), Outplacement-Beratung, verlängerte Dienstwagennutzung oder ein sehr gutes Arbeitszeugnis.

Tipp 6: Emotionen rauslassen

Verhandlungen über Abfindungen sind emotional – aber kühle Sachlichkeit bringt mehr Geld als Wut. Lassen Sie Ihren Anwalt verhandeln. Professionelle Distanz wird am Verhandlungstisch belohnt.

Tipp 7: Nicht vorschnell akzeptieren

Das erste Angebot des Arbeitgebers ist fast nie das letzte. Nehmen Sie sich Bedenkzeit, lassen Sie das Angebot prüfen und machen Sie ein Gegenangebot. In der Verhandlung zeigt sich oft, dass der Arbeitgeber deutlich mehr Spielraum hat als zunächst kommuniziert.

Fazit: Die Abfindung ist kein Fixbetrag – sie ist das Ergebnis einer Verhandlung. Und bei Verhandlungen gewinnt, wer vorbereitet ist und die Druckmittel kennt. Rufen Sie uns an und lassen Sie Ihre Chancen kostenlos einschätzen: 089 - 201 741 44.

Häufige Fragen: Abfindung

Ja, in den meisten Fällen ist das erste Angebot des Arbeitgebers ein Verhandlungseinstieg. Durch eine Kündigungsschutzklage oder geschickte Verhandlung lässt sich die Abfindung oft verdoppeln oder verdreifachen.

Entscheidend sind: Fehler des Arbeitgebers bei der Kündigung, Ihre Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter, besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Elternzeit) und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers. Je mehr dieser Faktoren für Sie sprechen, desto höher die Abfindung.

Eindeutig ja. Studien zeigen, dass Arbeitnehmer mit anwaltlicher Vertretung im Schnitt signifikant höhere Abfindungen erzielen. Die Anwaltskosten werden durch die höhere Abfindung in der Regel mehr als aufgewogen – besonders mit Rechtsschutzversicherung.

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts sind maximal 12 (bei älteren Arbeitnehmern 18) Monatsgehälter möglich. Im Vergleich gibt es keine Begrenzung – hier zählt allein die Verhandlungsposition.

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