Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich: Steht mir eine Abfindung zu? In München ist das eine der häufigsten Fragen, die uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht erreichen. Die Antwort: Ein automatischer Anspruch besteht zwar nicht, aber mit der richtigen Strategie erzielen Sie in den meisten Fällen eine Abfindung – oft deutlich höher, als Sie denken.
Kein automatischer Anspruch – aber viele Chancen
Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen gesetzlichen Automatismus, der bei jeder Kündigung eine Abfindung vorsieht. Anders als in vielen anderen Ländern schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich keine Entschädigung, wenn er kündigt.
Die Praxis sieht jedoch völlig anders aus: Über 60 % aller Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht München enden mit einem Vergleich, der eine Abfindung beinhaltet. Der Grund: Der deutsche Kündigungsschutz macht es Arbeitgebern schwer, eine rechtlich einwandfreie Kündigung auszusprechen. Dieses Risiko monetarisieren wir für Sie.
Die wichtigsten Wege zur Abfindung bei Kündigung
1. Kündigungsschutzklage – der stärkste Hebel
Die Kündigungsschutzklage ist der mit Abstand effektivste Weg zu einer Abfindung. Sie erheben innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht München. Im Gütetermin einigen sich die Parteien dann häufig auf einen Vergleich: Der Arbeitnehmer akzeptiert das Ende des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung.
2. Verhandlung über den Aufhebungsvertrag
Bietet der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, ist fast immer eine Abfindung im Spiel. Vorsicht: Arbeitgeber bieten oft zu niedrige Beträge an und setzen auf Zeitdruck. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Mit einer Kündigungsschutzklage im Rücken lässt sich die angebotene Abfindung häufig verdoppeln oder verdreifachen.
3. Abfindungsangebot nach § 1a KSchG
In seltenen Fällen bietet der Arbeitgeber direkt in der betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an, wenn Sie auf die Klage verzichten. Die Höhe beträgt dann 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Prüfen Sie sorgfältig, ob eine Klage nicht deutlich mehr bringen würde.
Welche Abfindungshöhe ist bei einer Kündigung realistisch?
Die Abfindungshöhe richtet sich nach mehreren Faktoren:
- Betriebszugehörigkeit: Je länger, desto höher. Faustformel: 0,5–1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Schwere der Kündigungsfehler: Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung oder mangelhafte Sozialauswahl stärken Ihre Position erheblich
- Kündigungsgrund: Betriebsbedingte Kündigungen führen tendenziell zu höheren Abfindungen als verhaltensbedingte
- Wirtschaftslage des Arbeitgebers: Große, profitable Unternehmen zahlen in der Regel mehr
- Alter und Arbeitsmarktchancen: Ältere Arbeitnehmer erzielen oft höhere Abfindungen
Ein Beispiel: Ein 45-jähriger Arbeitnehmer mit 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 5.000 Euro kann eine Abfindung von 37.500 bis 75.000 Euro erzielen – je nach Verhandlungsgeschick und Fehlerhaftigkeit der Kündigung.
Abfindung nach Kündigung verhandeln
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Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Abfindung nach Kündigungsart
Die Chancen auf eine Abfindung variieren je nach Art der Kündigung:
- Betriebsbedingte Kündigung: Beste Chancen auf eine hohe Abfindung, da Arbeitgeber oft Fehler bei der Sozialauswahl machen
- Personenbedingte Kündigung: Gute Chancen, wenn die Kündigung unverhältnismäßig ist oder Alternativen nicht geprüft wurden
- Verhaltensbedingte Kündigung: Abfindung möglich, wenn die Abmahnung fehlt oder der Vorwurf nicht haltbar ist
- Fristlose Kündigung: Häufig angreifbar – die Hürden für eine fristlose Kündigung sind hoch
Handeln Sie sofort – die 3-Wochen-Frist läuft
Der wichtigste Rat nach einer Kündigung: Handeln Sie schnell. Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – egal wie fehlerhaft sie war. Und ohne Klage gibt es in der Regel keine Abfindung.
Rufen Sie uns an, sobald Sie die Kündigung erhalten haben. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihre Kündigung, schätzen die realistische Abfindungshöhe ein und besprechen die beste Strategie für Ihren Fall.