Befristete Arbeitsverträge sind in München weit verbreitet – von der Probezeit über Projektarbeit bis zur Vertretung. Doch was passiert, wenn der befristete Vertrag endet? Steht Ihnen eine Abfindung zu? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht klären wir die wichtigsten Fragen.
Reguläres Vertragsende: Keine Abfindung
Läuft ein wirksam befristeter Vertrag regulär aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist – ohne Kündigung und ohne Abfindungspflicht. Der Arbeitgeber muss lediglich die Befristung im Arbeitsvertrag korrekt vereinbart haben.
Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, bei denen auch bei befristeten Verträgen eine Abfindung möglich oder sogar wahrscheinlich ist.
Unwirksame Befristung: Ihr Hebel zur Abfindung
Die Unwirksamkeit der Befristung ist der wichtigste Ansatzpunkt für eine Abfindung. Ist die Befristung rechtswidrig, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet – und Sie haben eine starke Verhandlungsposition. Typische Gründe für unwirksame Befristungen:
- Fehlender Sachgrund bei Verlängerung: Eine sachgrundlose Befristung ist nur bis zu 2 Jahren zulässig – wird darüber hinaus verlängert, ist die Befristung unwirksam
- Kettenbefristung ohne echten Sachgrund: Wenn ein Vertrag immer wieder mit angeblichen Sachgründen verlängert wird, die in Wahrheit nicht vorliegen
- Formfehler: Die Befristung muss schriftlich vereinbart werden – ein nur mündlich befristeter Vertrag gilt als unbefristet
- Vorbeschäftigung: War der Arbeitnehmer bereits zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt, ist eine erneute sachgrundlose Befristung oft unzulässig
Die Entfristungsklage als Weg zur Abfindung
Ist die Befristung unwirksam, können Sie innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Klage zielt darauf ab, festzustellen, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht. In der Praxis führt dies häufig zu einer Abfindung im Vergleich.
Befristung prüfen lassen
Rechtsanwalt Gellert prüft kostenlos, ob Ihre Befristung wirksam ist und welche Abfindung möglich ist.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Vorzeitige Kündigung eines befristeten Vertrags
Wird ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt, gelten besondere Regeln. Zunächst ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Fehlt eine solche Klausel, kann der Arbeitgeber den Vertrag grundsätzlich nicht vor Ablauf der Befristung kündigen.
Ist eine vorzeitige Kündigung vertraglich möglich, gelten die normalen Kündigungsschutzregeln. Das bedeutet:
- Der Arbeitgeber braucht einen wirksamen Kündigungsgrund
- Die Sozialauswahl muss korrekt durchgeführt werden
- Sie können eine Kündigungsschutzklage erheben
- Im Rahmen der Klage lässt sich eine Abfindung verhandeln
Abfindung aus Sozialplan oder Tarifvertrag
Auch bei befristeten Verträgen können Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan oder Tarifvertrag bestehen. Wird beispielsweise ein Betrieb geschlossen oder umstrukturiert, haben auch befristet Beschäftigte Anspruch auf die im Sozialplan vorgesehenen Leistungen – es sei denn, der Sozialplan schließt sie ausdrücklich aus.
In vielen Branchen in München sehen Tarifverträge zudem Abfindungen oder Übergangsgelder vor, die auch für befristet Beschäftigte gelten.
So sichern Sie Ihre Abfindungschancen
Wenn Ihr befristeter Vertrag ausläuft, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Befristung prüfen lassen: Lassen Sie einen Fachanwalt überprüfen, ob die Befristung wirksam ist – viele Befristungen sind angreifbar
- 3-Wochen-Frist beachten: Die Entfristungsklage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden
- Nicht abwarten: Handeln Sie rechtzeitig – am besten schon vor Vertragsende
- Verhandlungsposition nutzen: Wenn die Befristung angreifbar ist, haben Sie eine starke Position für eine Abfindungsverhandlung
In unserer Münchner Kanzlei prüfen wir täglich befristete Arbeitsverträge und finden erstaunlich häufig Fehler, die den Weg zu einer Abfindung ebnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.