Diese Frage stellen sich die meisten Arbeitnehmer in München nach einer Kündigung. Die Antwort überrascht viele: Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem erhalten die meisten gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung.
Der Grund liegt im Kündigungsschutzgesetz: Wenn eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht München angegriffen wird und der Arbeitgeber das Risiko einer Niederlage sieht, ist er in der Regel bereit, eine Abfindung zu zahlen, um den Streit beizulegen. Je besser Ihre Verhandlungsposition, desto höher die Abfindung.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: Bietet der Arbeitgeber in der Kündigung eine Abfindung nach § 1a KSchG an, beträgt diese 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – unter der Bedingung, dass Sie keine Klage einreichen. Doch Vorsicht: Oft können wir eine deutlich höhere Abfindung verhandeln, wenn wir dennoch klagen.