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Cottbus
Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke

Sebastian Schmäcke

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Kündigungsschutzklage Cottbus

Die 3-Wochen-Frist läuft – jetzt handeln!

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Kündigungsschutzklage in Cottbus – Ihr Recht gegen die Kündigung

Die Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Rechtsmittel für Arbeitnehmer in Cottbus und der Lausitz, die sich gegen eine Kündigung wehren möchten. Sie wird beim Arbeitsgericht Cottbus eingereicht und zielt darauf ab, die Kündigung für rechtsunwirksam erklären zu lassen.

In einer Region, die vom Strukturwandel geprägt ist – Kohleausstieg, Transformation der Energiewirtschaft, Neuansiedlungen in der Forschung – sind Umstrukturierungen und betriebsbedingte Kündigungen keine Seltenheit. Gerade deshalb ist kompetente arbeitsrechtliche Beratung in Cottbus besonders wichtig. Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke steht Arbeitnehmern aus Cottbus, Spremberg, Forst, Guben und der gesamten Lausitz zur Seite.

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⚠️ Die 3-Wochen-Frist – Kein Spielraum

Für Arbeitnehmer in Cottbus gilt dieselbe strenge Frist wie überall in Deutschland: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung gemäß § 4 KSchG.

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Frist verpasst = Kündigung endgültig

Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst wenn sie gegen geltendes Recht verstößt. Eine nachträgliche Klagezulassung gewährt das Arbeitsgericht Cottbus nur in seltenen Härtefällen, etwa bei nachweislicher schwerer Krankheit.

Handeln Sie jetzt: Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir können noch am selben Tag prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage in Cottbus Aussicht auf Erfolg hat.

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So läuft die Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Cottbus ab

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Cottbus folgt einem klaren Ablauf. Wir begleiten Sie in jedem Schritt:

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Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke prüft Ihre Kündigung auf formale Fehler und inhaltliche Schwächen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – ohne Kosten, ohne Verpflichtung.

2

Klageerhebung beim Arbeitsgericht Cottbus

Wir verfassen die Klageschrift und reichen sie fristgerecht beim Arbeitsgericht Cottbus ein. Darin legen wir dar, warum Ihre Kündigung unwirksam ist.

3

Gütetermin (ca. 2–4 Wochen nach Klage)

Das Arbeitsgericht Cottbus beraumt zeitnah einen Gütetermin an. Der vorsitzende Richter versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. In rund 60 % der Verfahren wird hier bereits ein Vergleich geschlossen – häufig mit einer Abfindung.

4

Kammertermin (falls nötig)

Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Dieser Schritt dauert weitere 2–4 Monate. Auch hier kommt es häufig noch zu einem Vergleich.

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Voraussetzungen für den Kündigungsschutz in der Lausitz

Nicht jeder Arbeitnehmer in Cottbus genießt automatisch den vollen Kündigungsschutz. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

1

Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern

Das KSchG gilt ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Vollzeitäquivalenten. In der Lausitz mit ihrer mittelständisch geprägten Wirtschaft gibt es viele kleinere Betriebe – doch auch in Kleinbetrieben sind Kündigungen nicht willkürlich möglich.

2

Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit

Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung. In der Probezeit gelten erleichterte Kündigungsbedingungen.

3

Besonderer Schutz für bestimmte Gruppen

Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte in Elternzeit genießen zusätzlichen Schutz. Für diese Personengruppen gelten verschärfte Anforderungen an eine Kündigung.

Wichtig: Auch ohne KSchG-Schutz kann Ihre Kündigung angreifbar sein – etwa bei Formfehlern, Diskriminierung oder Sittenwidrigkeit. Wir prüfen jeden Fall individuell.

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Kosten & Finanzierung in Cottbus

Die Verfahrenskosten beim Arbeitsgericht Cottbus orientieren sich am Streitwert – in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.

Kostenbeispiel: Bei einem Gehalt von 2.800 € brutto beträgt der Streitwert 8.400 €. Die Anwaltskosten liegen dann bei ca. 1.500–2.200 €. Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.

Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.

Prozesskostenhilfe: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Das ist in der Lausitz-Region mit ihren im Vergleich niedrigeren Durchschnittslöhnen besonders relevant. Wir beraten Sie und stellen den Antrag.

Fazit: Die Kosten sollten Sie nicht von einer Klage abhalten. In unserer kostenlosen Erstberatung klären wir alle finanziellen Fragen transparent.

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Erfolgsaussichten am Arbeitsgericht Cottbus

Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage in Cottbus sind erfahrungsgemäß gut. Die Mehrzahl der Verfahren endet mit einem positiven Resultat für den Arbeitnehmer.

1

Abfindung (häufigstes Ergebnis)

Etwa 70 % aller Verfahren enden mit einer Abfindung. Die Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei langjähriger Betriebszugehörigkeit – in der Lausitz keine Seltenheit – können beachtliche Summen zusammenkommen.

2

Weiterbeschäftigung

Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht ein Weiterbeschäftigungsanspruch. In einer Region mit begrenztem Arbeitsmarkt kann die Sicherung des Arbeitsplatzes besonders wertvoll sein.

3

Gutes Arbeitszeugnis

Im Rahmen eines Vergleichs wird regelmäßig auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vereinbart – ein wichtiger Baustein für die berufliche Zukunft.

Regionaler Vorteil: Wir kennen die Spruchpraxis des Arbeitsgerichts Cottbus und können Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

Das sagen unsere Mandanten:

★★★★★
MW

"Herr Schmäcke hat mich bei meiner Kündigung hervorragend beraten. Kompetent und menschlich."

M. Wagner

★★★★★
AF

"Endlich ein Anwalt in der Region, der sich wirklich auskennt. Meine Abfindung wurde mehr als verdoppelt!"

A. Fischer

★★★★★
TK

"Schnelle Hilfe nach meiner fristlosen Kündigung. GPS Rechtsanwälte hat den Fall souverän gelöst."

T. Krüger

★★★★★
SB

"Freundlich, professionell und ergebnisorientiert. Kann ich jedem Arbeitnehmer in Brandenburg empfehlen."

S. Braun

Häufige Fragen

Die Frist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese gesetzliche Frist (§ 4 KSchG) ist nicht verlängerbar. Versäumen Sie sie, wird die Kündigung wirksam – auch wenn sie rechtswidrig war.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter). Bei 3.000 € brutto bewegen sich die Anwaltskosten bei ca. 1.500–2.500 €. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe können die Kosten abdecken.

Ja, Anwaltszwang besteht am Arbeitsgericht Cottbus in der ersten Instanz nicht. Wir raten jedoch dringend davon ab. Arbeitgeber sind fast immer anwaltlich vertreten – ohne juristische Kenntnisse gefährden Sie Ihre Chancen erheblich.

Der Gütetermin wird ca. 2–4 Wochen nach Klageerhebung angesetzt. Der Richter versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. In rund 60 % der Verfahren kommt es hier bereits zum Vergleich – meist mit Abfindungszahlung. Gelingt keine Einigung, folgt der Kammertermin.

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