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Cottbus
Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke

Sebastian Schmäcke

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht – Cottbus

Antworten für Arbeitnehmer in der Lausitz

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Häufige Fragen

Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Streitwert Ihres Falls. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert üblicherweise drei Bruttomonatsgehälter. Die Erstberatung bei GPS Rechtsanwälte Cottbus ist kostenlos. Bei einem Gehalt von 2.800 € brutto liegen die Anwaltskosten bei ca. 1.500–2.200 €. Am Arbeitsgericht Cottbus trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre eigenen Kosten.

Meistens ja, wenn Arbeitsrechtsschutz enthalten ist und der Versicherungsfall nach der Wartezeit eingetreten ist. Wir holen die Deckungszusage direkt bei Ihrer Versicherung ein – ohne Aufwand für Sie.

Sie haben nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Cottbus einzureichen (§ 4 KSchG). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Melden Sie sich zudem innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit Cottbus arbeitssuchend.

Eine Klage beim Arbeitsgericht Cottbus, mit der die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung festgestellt werden soll. Ziel: Weiterbeschäftigung oder – häufiger – Verhandlung einer angemessenen Abfindung. Frist: 3 Wochen nach Kündigungszugang. Mehr zur Kündigungsschutzklage in Cottbus →

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Allerdings werden in der Praxis die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung beendet. Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. In der Lausitz mit oft langen Betriebszugehörigkeiten können beachtliche Summen zusammenkommen. Mehr zur Abfindung in Cottbus →

Orientierung: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 3.000 € brutto und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit wären 22.500 € eine realistische Größenordnung. Mit guter Verhandlungsposition – Formfehler, Sonderkündigungsschutz – ist deutlich mehr erzielbar.

Die Kündigung wird automatisch wirksam – auch bei Rechtswidrigkeit (§ 7 KSchG). Nachträgliche Klagezulassung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich (schwere Krankheit, unverschuldete Unkenntnis). Daher: sofort handeln!

Ja! Auch fristlose Kündigungen können innerhalb von 3 Wochen mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Cottbus angegriffen werden. Fristlose Kündigungen haben besonders strenge Voraussetzungen – viele scheitern vor Gericht.

1. Ruhe bewahren, nichts unterschreiben. 2. Abmahnung prüfen lassen. 3. Beweise sichern. 4. Ggf. Gegendarstellung verfassen. 5. Bei unwirksamer Abmahnung: Entfernung aus Personalakte fordern. Mehr zum Thema Abmahnung →

Ja – wenn sie inhaltlich unwahr ist, formale Mängel aufweist, unverhältnismäßig ist oder nach 2–3 Jahren veraltet ist. Außergerichtlich oder per Klage beim Arbeitsgericht Cottbus.

Nicht ohne anwaltliche Prüfung! Risiken: 12 Wochen Sperrzeit, Verlust des Kündigungsschutzes, zu niedrige Abfindung. In der Lausitz mit begrenztem Stellenangebot wiegen diese Risiken besonders schwer. Mehr zum Aufhebungsvertrag →

12 Wochen Sperrzeit bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag. Bei arbeitgeberseitiger Kündigung mit gerichtlichem Vergleich in der Regel keine Sperrzeit. Wir schützen Ihren ALG-Anspruch bei jeder Verhandlung.

Typisch: 3–6 Monate. Gütetermin ca. 2–4 Wochen nach Klage. Rund 60 % der Verfahren enden dort mit einem Vergleich. Scheitert die Güteverhandlung, folgt der Kammertermin nach weiteren 2–4 Monaten.

Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Wir raten aber dringend zu anwaltlicher Vertretung: Arbeitgeber kommen fast immer mit Anwalt. Ohne juristische Unterstützung riskieren Sie gravierende Fehler. Die Investition in einen Fachanwalt zahlt sich regelmäßig durch eine höhere Abfindung aus.

Ja! Wir vertreten Mandanten aus Cottbus, Spremberg, Forst (Lausitz), Guben, Senftenberg und der gesamten Region vor dem Arbeitsgericht Cottbus. Beratungen sind auch telefonisch oder per Videocall möglich.

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