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Cottbus
Rechtsanwalt Sebastian Schmäcke

Sebastian Schmäcke

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Abfindung Cottbus

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Abfindung in Cottbus – Worauf Sie Anspruch haben

Nach einer Kündigung stellt sich für Arbeitnehmer in Cottbus sofort die Frage: Steht mir eine Abfindung zu? Einen gesetzlichen Automatismus gibt es nicht – aber die Realität sieht deutlich positiver aus.

In der Lausitz-Region ist der Arbeitsmarkt überschaubarer als in Großstädten. Umso wichtiger ist eine angemessene Abfindung, die den Übergang zwischen zwei Arbeitsstellen finanziell absichert. Ob Ihr Arbeitgeber ein Energieunternehmen, ein mittelständischer Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung ist – wenn die Kündigung angreifbar ist, haben Sie eine Verhandlungsposition.

Abfindung im Strukturwandel: Der Kohleausstieg und die Transformation der Lausitz führen zu betriebsbedingten Kündigungen und Sozialplänen. Gerade hier ist professionelle Beratung entscheidend, um eine angemessene Abfindung zu erhalten.

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Abfindung berechnen – Die Faustformel für Cottbus

Die bundesweit anerkannte Orientierungsgröße für Abfindungen:

📊

0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre

Beispiel: Bei 2.800 € brutto und 15 Jahren → 2.800 × 0,5 × 15 = 21.000 € Abfindung

In der Lausitz arbeiten viele Menschen seit Jahrzehnten beim selben Arbeitgeber. Diese lange Betriebszugehörigkeit ist Ihr stärkstes Argument bei der Abfindungsverhandlung.

Faktoren, die Ihre Abfindung erhöhen

Lange Betriebszugehörigkeit (in der Lausitz häufig), höheres Lebensalter, Sonderkündigungsschutz, fehlerhafte Sozialauswahl, formale Mängel der Kündigung, schwieriger regionaler Arbeitsmarkt.

Faktoren, die die Abfindung senken können

Kurze Beschäftigungsdauer, nachweisbares Fehlverhalten, Kleinbetrieb, wirtschaftliche Notlage des Unternehmens.

Unsere regionale Erfahrung: Wir kennen die Verhandlungspraxis am Arbeitsgericht Cottbus und können Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Abfindungshöhe geben.

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Wann erhalten Arbeitnehmer in Cottbus eine Abfindung?

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen eine Abfindung gezahlt wird:

1

Kündigungsschutzklage & Vergleich

Der wirksamste Weg: Sie klagen gegen die Kündigung und einigen sich vor dem Arbeitsgericht Cottbus auf eine Abfindung. Dieser Weg führt in der Regel zu den höchsten Zahlungen.

2

Aufhebungsvertrag

Ihr Arbeitgeber bietet eine einvernehmliche Trennung an. Vorsicht: Prüfen Sie die Konditionen gründlich – insbesondere hinsichtlich Sperrzeit und Abfindungshöhe.

3

Sozialplan

Bei größeren Stellenabbauprogrammen – im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz nicht unüblich – werden Sozialpläne mit Abfindungsregelungen verhandelt.

4

Gesetzliches Abfindungsangebot (§ 1a KSchG)

Der Arbeitgeber bietet in der Kündigung eine Abfindung an, wenn Sie auf eine Klage verzichten. Wir prüfen, ob eine Klage eine höhere Summe erzielen kann.

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Abfindung verhandeln – Unsere Strategie für die Lausitz

Die richtige Verhandlungsführung entscheidet über die Höhe Ihrer Abfindung. Unsere Tipps:

1

Nicht vorschnell akzeptieren

Nehmen Sie kein Angebot an, ohne es professionell bewerten zu lassen. Fordern Sie Bedenkzeit ein und lassen Sie sich beraten.

2

Kündigungsschutzklage als Druckmittel

Die 3-Wochen-Frist für die Klage ist Ihr stärkstes Verhandlungsinstrument. Arbeitgeber erhöhen ihr Abfindungsangebot, wenn eine Klage droht.

3

Fehler der Kündigung nutzen

Formfehler, fehlende Betriebsratsanhörung, mangelhafte Sozialauswahl – jede Schwachstelle stärkt Ihre Position bei der Abfindungsverhandlung.

4

Gesamtpaket verhandeln

Neben der Abfindungssumme: Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung und Bonusansprüche gehören mit auf den Verhandlungstisch.

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Abfindung und Steuern – Fünftelregelung nutzen

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Belastung aber deutlich senken.

So funktioniert es: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Die Steuer auf ein Fünftel wird ermittelt und dann verfünffacht. Das Ergebnis: spürbar weniger Steuern als bei normaler Besteuerung.

Seit 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug angewandt, sondern über die Steuererklärung geltend gemacht. Steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Sozialversicherung: Auf Abfindungen fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.

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Abfindung und Arbeitslosengeld in Cottbus

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer in Cottbus: Eine Abfindung wird in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor dem Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden kann die Agentur für Arbeit Cottbus eine Ruhezeit anordnen.

Sperrzeit vermeiden: Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung mit anschließendem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Cottbus droht in aller Regel keine Sperrzeit. Wir achten bei jeder Verhandlung auf den Schutz Ihres ALG-Anspruchs – in einer Region wie der Lausitz, in der die Jobsuche Zeit brauchen kann, ist das besonders wichtig.

Das sagen unsere Mandanten:

★★★★★
MW

"Herr Schmäcke hat mich bei meiner Kündigung hervorragend beraten. Kompetent und menschlich."

M. Wagner

★★★★★
AF

"Endlich ein Anwalt in der Region, der sich wirklich auskennt. Meine Abfindung wurde mehr als verdoppelt!"

A. Fischer

★★★★★
TK

"Schnelle Hilfe nach meiner fristlosen Kündigung. GPS Rechtsanwälte hat den Fall souverän gelöst."

T. Krüger

★★★★★
SB

"Freundlich, professionell und ergebnisorientiert. Kann ich jedem Arbeitnehmer in Brandenburg empfehlen."

S. Braun

Häufige Fragen

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. In der Praxis erhalten jedoch die meisten Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren am Arbeitsgericht Cottbus eine Abfindung – als Ergebnis von Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen.

Die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 3.000 € brutto und 12 Jahren Zugehörigkeit ergibt das 18.000 €. Bei starker Verhandlungsposition – etwa bei Formfehlern der Kündigung – ist deutlich mehr erzielbar.

Ja, Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) reduziert die Steuerlast spürbar. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Abfindungen grundsätzlich nicht an.

In der Regel nicht. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis endet nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Wir achten bei jeder Verhandlung darauf, Ihren ALG-Anspruch zu schützen.

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