Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei einer Kündigung ist es eine zweiseitige Vereinbarung – Sie müssen aktiv zustimmen.
In Berlins dynamischem Arbeitsmarkt – von Tech-Unternehmen in Mitte über Medienagenturen in Kreuzberg bis zu Dienstleistern in Charlottenburg – nutzen Arbeitgeber Aufhebungsverträge häufig, um die strengen Anforderungen des Kündigungsschutzes zu umgehen. Für Sie als Arbeitnehmer kann das Chancen bieten, birgt aber auch erhebliche Risiken.
Typische Bestandteile eines Aufhebungsvertrags:
- →Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
- →Abfindungsbetrag
- →Freistellung und Urlaubsregelung
- →Arbeitszeugnisregelung
- →Erledigungsklausel (Verzicht auf Ansprüche)
Unser dringender Rat: Setzen Sie niemals Ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, ohne ihn vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Die Konsequenzen sind weitreichend und kaum rückgängig zu machen.